Was ist Effektivzins?
Kurz erklärt
Der Effektivzins (effektiver Jahreszins) gibt die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredits pro Jahr an. Er enthält neben dem Sollzins auch alle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren und ermöglicht dadurch einen fairen Vergleich verschiedener Kreditangebote.
Definition im Detail
Der Effektivzins – auch effektiver Jahreszins genannt – ist eine standardisierte Kennzahl, die die Gesamtkosten eines Kredits in Prozent pro Jahr ausdrückt. Er ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt und muss von allen Kreditgebern in Deutschland einheitlich berechnet und ausgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Sollzins (auch Nominalzins genannt), der nur den reinen Zinssatz für die Kapitalüberlassung angibt, berücksichtigt der Effektivzins alle preisbestimmenden Faktoren:
- Den Sollzins (Nominalzins)
- Die Tilgungsverrechnung (Zeitpunkt der Zinszahlung)
- Bearbeitungsgebühren und Abschlusskosten
- Kontoführungsgebühren des Kreditkontos
- Vermittlungsprovisionen
- Disagio (Abzug bei der Auszahlung)
Wie funktioniert der Effektivzins?
Die Berechnung des Effektivzinses folgt einer komplexen mathematischen Formel, die in der Preisangabenverordnung festgelegt ist. Als Verbraucher müssen Sie diese Formel nicht selbst anwenden – der Kreditgeber ist verpflichtet, den Effektivzins korrekt auszuweisen.
Vereinfachte Darstellung:
Der Effektivzins beantwortet die Frage: "Wie viel Prozent meiner Kreditsumme zahle ich pro Jahr an Gesamtkosten?"
Hinweis: Die tatsächliche Berechnung nach PAngV ist komplexer und berücksichtigt die Zahlungsströme über die gesamte Laufzeit.
Beispielrechnung
Angenommen, Sie nehmen einen Ratenkredit über 10.000 € auf:
| Kostenfaktor | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | 10.000 € | 10.000 € |
| Laufzeit | 48 Monate | 48 Monate |
| Sollzins (gebunden) | 5,50 % | 6,20 % |
| Bearbeitungsgebühr | 300 € | 0 € |
| Effektivzins | 6,95 % | 6,20 % |
Ergebnis: Obwohl Angebot A einen niedrigeren Sollzins hat, ist Angebot B durch die fehlende Bearbeitungsgebühr insgesamt günstiger. Der Effektivzins zeigt dies klar an.
Vorteile und Nachteile des Effektivzinses
Vorteile
- • Ermöglicht fairen Kreditvergleich
- • Gesetzlich standardisierte Berechnung
- • Enthält alle wesentlichen Kosten
- • Verbraucherschutz durch Transparenz
- • Pflichtangabe in Werbung und Verträgen
Einschränkungen
- • Enthält nicht alle optionalen Kosten
- • Restschuldversicherung nicht enthalten
- • Bei variablen Zinsen nur Schätzwert
- • Bereitstellungszinsen oft nicht enthalten
- • Sondertilgungsgebühren nicht berücksichtigt
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Effektivzins und Sollzins?
Der Sollzins (Nominalzins) ist der reine Zinssatz für die Kreditaufnahme. Der Effektivzins enthält zusätzlich alle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und die Zinsverrechnung. Daher ist der Effektivzins immer höher als der Sollzins und gibt die tatsächlichen Kreditkosten an.
Wie wird der Effektivzins berechnet?
Der Effektivzins wird nach der Preisangabenverordnung (PAngV) berechnet. Die Formel berücksichtigt den Sollzins, alle Nebenkosten, die Tilgungsverrechnung und den Auszahlungskurs. Für Verbraucher ist es einfacher, den vom Kreditgeber ausgewiesenen effektiven Jahreszins zu vergleichen.
Warum ist der Effektivzins für den Kreditvergleich wichtig?
Der Effektivzins ermöglicht einen fairen Vergleich verschiedener Kreditangebote, da er alle Kosten einheitlich berücksichtigt. Ein Kredit mit niedrigem Sollzins kann durch hohe Nebenkosten teurer sein als ein Kredit mit höherem Sollzins aber niedrigeren Gebühren.
Ist der Effektivzins gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Kreditgeber den effektiven Jahreszins in allen Werbeanzeigen und Vertragsunterlagen ausweisen. Dies dient dem Verbraucherschutz und ermöglicht transparente Vergleiche.
Welche Kosten sind im Effektivzins nicht enthalten?
Nicht im Effektivzins enthalten sind optionale Kosten wie Restschuldversicherungen, Kontoführungsgebühren für ein separates Girokonto, Bereitstellungszinsen bei Baufinanzierungen und Sondertilgungsgebühren. Diese Kosten sollten bei der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.
Rechtlicher Hinweis
Die Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Kreditgeber müssen den Effektivzins in allen Werbematerialien und vorvertraglichen Informationen nach einheitlichen Kriterien berechnen und ausweisen. Stand: Februar 2026.