Rürup-Rente 2026: Steuer, Auszahlung & für wen sinnvoll
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist eine private Altersvorsorge mit Steuerhebel: Beiträge bis 30.826 Euro im Jahr (Ledige, 2026) mindern voll das zu versteuernde Einkommen, dafür gibt es ab frühestens 62 eine lebenslange Rente, die versteuert wird. Kapital entnehmen, kündigen, vererben: alles stark eingeschränkt. Dieser Ratgeber rechnet den Steuervorteil ehrlich durch und zeigt, für wen sich das Modell lohnt und für wen nicht.
Letzte Aktualisierung: 13. August 2026 | checkeverything.de Redaktion
Das Wichtigste in Kürze
- 1.2026 können Ledige bis zu 30.826 Euro, zusammenveranlagte Ehepaare bis zu 61.652 Euro als Altersvorsorgeaufwand absetzen. Seit 2023 zählt jeder Euro zu 100 Prozent (§ 10 EStG).
- 2.Die spätere Rente wird versteuert: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent davon; ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 Prozent (§ 22 EStG).
- 3.Kündigen und Kapital entnehmen geht nicht. Möglich ist nur die Beitragsfreistellung. Die Verbraucherzentrale zählt genau das zu den größten Fallstricken des Produkts.
- 4.Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt das Kapital im Todesfall zugunsten der Versichertengemeinschaft.
- 5.Riester ist bald keine Alternative mehr: Neue Riester-Verträge gibt es nur bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung, die der Staat steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt: Beiträge senken heute die Steuer, die Rente wird später versteuert. Eingeführt wurde sie 2005, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup; im Gesetz heißt sie Basisrente.
Damit das Finanzamt mitspielt, muss der Vertrag feste Bedingungen erfüllen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG): eine lebenslange monatliche Rente, Beginn nicht vor dem 62. Geburtstag, keine Kapitalauszahlung. Die Ansprüche sind nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar. Genau diese Starrheit kauft den Steuervorteil.
Die Deutsche Rentenversicherung ordnet die Rürup-Rente als Vorsorgeform vor allem für Selbstständige und Gutverdiener ein, die keinen Zugang zu Riester oder betrieblicher Altersvorsorge haben.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Kurz: für Menschen mit hoher Steuerlast und ohne günstigere Alternative. In der Praxis sind das drei Gruppen.
Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht sind die Kernzielgruppe. Sie haben weder Arbeitgeberzuschuss noch Betriebsrente, und ihnen steht der volle Höchstbetrag offen.
Gutverdiener nutzen Rürup als Ergänzung, wenn gesetzliche Rente und Betriebsrente ausgeschöpft sind. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Effekt; unterhalb von etwa 30 Prozent schmilzt der Vorteil deutlich.
Angestellte können ebenfalls einzahlen, müssen aber rechnen: Die eigenen und die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rente werden auf den Höchstbetrag angerechnet. Bei 60.000 Euro Bruttogehalt sind das 2026 bereits rund 11.160 Euro (Beitragssatz 18,6 Prozent), es bleiben also gut 19.600 Euro Spielraum.
Die Verbraucherzentrale warnt zugleich vor den Fallstricken: unwiderrufliche Kapitalbindung, teils hohe Kosten, und wer wenig verdient, hat wenig vom Steuereffekt. Wer Flexibilität braucht, fährt mit einem ETF-Sparplan im Depot oft besser. Diese Kritik gehört zur ehrlichen Beratung dazu.
Wie viel können Sie 2026 absetzen?
30.826 Euro als Lediger, 61.652 Euro als zusammenveranlagtes Ehepaar. Der Betrag ist kein Zufall: Das Gesetz koppelt ihn an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG). Deren Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 124.800 Euro im Jahr (Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026), der Beitragssatz bei 24,7 Prozent: 124.800 mal 0,247 ergibt aufgerundet 30.826 Euro.
Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent abziehbar, so steht es in § 10 Abs. 3 Satz 6 EStG. Die alte Staffelung hat das Jahressteuergesetz 2022 vorzeitig beendet; wer noch Prozentangaben wie 96 oder 98 Prozent liest, liest einen veralteten Text.
Wichtig für Angestellte und Beamte: In den Höchstbetrag fließen alle Beiträge zur Basisversorgung ein, also auch die zur gesetzlichen Rente oder zum Versorgungswerk. Nur der Rest steht für einen Rürup-Vertrag zur Verfügung.
Was bringt der Steuervorteil wirklich?
Weniger, als viele Anbieter suggerieren, aber immer noch viel. Ein durchgerechnetes Beispiel mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG):
Ein Selbstständiger mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag ein. Sein zu versteuerndes Einkommen sinkt auf 60.000 Euro.
- Einkommensteuer vorher: 22.464 Euro
- Einkommensteuer nachher: 14.233 Euro
- Ersparnis: 8.231 Euro, rund 41 Prozent des Beitrags (ohne Soli und Kirchensteuer)
Warum nicht glatt 42 Prozent? Weil der Spitzensatz von 42 Prozent 2026 erst ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Ein Teil des Beitrags rutscht in die Progressionszone darunter, wo der Grenzsteuersatz niedriger ist. Die oft beworbene Maximalersparnis von rund 12.900 Euro erreicht nur, wer auch nach Abzug der vollen 30.826 Euro über dieser Schwelle bleibt, also ab etwa 100.700 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Der Vollständigkeit halber: 42 Prozent sind nicht das Maximum. Ab 277.826 Euro gilt die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Nachgelagert: Die Rente ist im Alter steuerpflichtig, mit einem festen Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt (§ 22 Nr. 1 EStG):
| Rentenbeginn | steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|
| 2025 | 83,5 % |
| 2026 | 84,0 % |
| 2027 | 84,5 % |
| 2030 | 86,0 % |
| 2040 | 91,0 % |
| ab 2058 | 100 % |
Der Anteil wird einmal beim Rentenbeginn festgelegt und gilt dann dauerhaft für die Rente in ihrer Starthöhe; spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Ob unterm Strich Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen im Alter ab. Die Rechnung hinter dem Modell: In der Einzahlungsphase ist der Steuersatz meist höher als in der Rentenphase, und diese Differenz ist der eigentliche Gewinn.
Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht, auch keine Teilauszahlung zum Rentenstart. Wer das will, braucht ein anderes Produkt; einen Überblick über alle Bausteine gibt der Ratgeber zur Altersvorsorge.
Klassisch oder mit ETF?
Rürup gibt es in zwei Grundformen. Die klassische Rentenversicherung garantiert eine Mindestrente und legt konservativ an; planbar, aber renditeschwach. Beim fondsgebundenen Rürup (oft ETF-Rürup genannt) fließen die Beiträge in Fonds, mit höheren Chancen und ohne Garantie.
Die Stiftung Warentest hat im Mai 2026 beide Welten getestet, und das Urteil fällt nüchtern aus: „Nur 4 von 39 Angeboten in unserem Vergleich sind gut.“ Der Test zeigt vor allem, wie stark die Kosten zwischen den Tarifen streuen und wie teuer die falsche Wahl über Jahrzehnte wird.
Als Faustregel gilt: je länger die Laufzeit, desto eher lohnt der Fondsanteil. Die Grundlagen zu ETF-Sparplänen und Kosten stehen im Depot-Ratgeber.
Können Sie die Rürup-Rente kündigen?
Nein. Ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht kündigen, es gibt keinen Rückkaufswert und keine Auszahlung des Guthabens. Das ist kein Tarif-Detail, sondern Konstruktionsprinzip: Die Ansprüche dürfen nach § 10 EStG nicht kapitalisierbar sein.
Was geht: die Beitragsfreistellung. Sie zahlen nichts mehr ein, das Guthaben bleibt stehen und wird ab 62 verrentet. Meist lässt sich der Beitrag auch senken oder aussetzen; gerade für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist das ein wichtiges Vertragsmerkmal, auf das Sie vor dem Abschluss achten sollten.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die eigene Sparfähigkeit realistisch einzuschätzen: Geld, das Sie in den nächsten Jahren brauchen könnten, gehört nicht in einen Rürup-Vertrag.
Was passiert im Todesfall?
Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft. Vererben im klassischen Sinn lässt sich ein Rürup-Vertrag nicht.
Absichern lässt sich das über Bausteine, die viele Tarife anbieten: eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn. Beides kostet Rendite, denn der Schutz wird aus den Beiträgen finanziert. Und der Kreis ist eng: Als Hinterbliebene gelten nur der Ehegatte und kindergeldberechtigte Kinder (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG); unverheiratete Partner lassen sich nicht begünstigen.
Wer vor allem die Familie absichern will, löst das günstiger mit einer Risikolebensversicherung und hält die Altersvorsorge davon getrennt.
Pfändungsschutz, Insolvenz und Auswandern
In der Ansparphase ist Rürup-Guthaben besser geschützt als ein Depot: § 851c ZPO stellt Altersvorsorgeverträge unter Pfändungsschutz, wenn sie die typischen Basisrenten-Bedingungen erfüllen, also lebenslange Rente frühestens ab 60, kein Kapitalwahlrecht, keine freie Verfügbarkeit und Hinterbliebene als einzig mögliche Begünstigte. Geschützt sind Beiträge bis zu altersabhängigen Höchstgrenzen. Für Selbstständige mit Insolvenzrisiko ist das ein echtes Argument.
Beim Auswandern gilt: Der Vertrag bleibt bestehen, die Rente wird auch ins Ausland gezahlt. Was sich ändert, ist die Besteuerung. Deutschland behält bei beschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich den Zugriff auf Leibrenten inländischer Versicherer (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG); ob am Ende Deutschland oder der neue Wohnsitzstaat besteuert, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Sonderausgabenabzug funktioniert allerdings nur mit deutscher Steuerpflicht; neue Beiträge lohnen nach dem Wegzug meist nicht mehr. Wer einen Umzug ins Ausland plant, sollte den Vertrag vorher mit einer Steuerberatung durchgehen.
Rürup, Riester oder Depot?
Die drei Wege unterscheiden sich im Kern bei Förderung, Flexibilität und Zielgruppe:
| Kriterium | Rürup (Basisrente) | Riester | Depot (ungefördert) |
|---|---|---|---|
| Förderung | Sonderausgabenabzug bis 30.826 € | Zulagen, ggf. Steuervorteil | keine |
| Auszahlung | nur lebenslange Rente, ab 62 | Rente, teils Kapitaloption | frei |
| Zugriff vorher | nicht möglich | mit Abzügen möglich | jederzeit |
| Todesfall | nur mit Zusatzbaustein | Guthaben teils übertragbar | voll vererbbar |
| Typische Zielgruppe | Selbstständige, Gutverdiener | Angestellte mit Kindern | alle mit Flexibilitätsbedarf |
Riester nur noch bis Ende 2026
Die Bundesregierung hat die private Altersvorsorge reformiert: Neue Riester-Verträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, bestehende Verträge laufen weiter. Ab 2027 startet als Nachfolger das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Details stehen im Riester-Ratgeber.
Für Angestellte war Riester wegen der Zulagen oft die erste Wahl; diese Tür schließt sich gerade. Ab 2027 lautet die Frage für neue Verträge nur noch: Rürup, Altersvorsorgedepot oder ungefördertes Depot.
Tarife vergleichen: So gehen Sie vor
Steht die Entscheidung für Rürup, entscheidet die Tarifwahl über Jahrzehnte an Kosten und Rente; der Warentest-Befund oben (4 von 39 gut) zeigt, wie groß die Spanne ist. Legen Sie vorher drei Dinge fest: klassisch oder fondsgebunden, Beitragshöhe mit Puffer nach unten, und ob Sie Hinterbliebenenschutz brauchen.
Der Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck zeigt Ihnen aktuelle Basisrenten-Tarife für Ihre Eckdaten. Achten Sie im Angebot auf die Effektivkosten und auf flexible Beitragsgestaltung.
WerbungDer Vergleichsrechner wird von unserem Partner bereitgestellt. Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision.
Der Rechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt und lädt beim Öffnen externe Inhalte.
Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck. Bei Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision vom Versicherer. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Häufige Fragen
Wie sinnvoll ist eine Rürup-Rente?
Das hängt fast vollständig an Ihrem Steuersatz und Ihrer Flexibilitätstoleranz. Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz und ohne Zugang zu anderer geförderter Vorsorge ist sie oft das stärkste Instrument: bis zu 30.826 Euro absetzbar (2026), dazu Pfändungsschutz nach § 851c ZPO. Wer Wert auf Kapitalzugriff, Vererbbarkeit oder niedrige Kosten legt, ist mit einem ETF-Depot meist besser bedient.
Wie viel kann ich 2026 maximal einzahlen und absetzen?
Absetzbar sind bis zu 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare) im Jahr, geregelt in § 10 Abs. 3 EStG. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Einzahlen dürfen Sie auch mehr, nur wirkt der Teil darüber steuerlich nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Riester- und Rürup-Rente?
Riester fördert über Zulagen und richtet sich an sozialversicherungspflichtige Angestellte, Rürup fördert über den Sonderausgabenabzug und richtet sich an Selbstständige und Gutverdiener. Wichtig für die Planung: Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026, danach übernimmt das neue Altersvorsorgedepot die Rolle des geförderten Neugeschäfts.
Kann ich die Rürup-Rente kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?
Nein. Es gibt keinen Rückkaufswert und keine Kapitalauszahlung, auch nicht zum Rentenbeginn. Möglich ist nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen; das Guthaben wird dann ab frühestens 62 als lebenslange Rente ausgezahlt.
Lohnt sich Rürup für Angestellte?
Nur in Sonderfällen, etwa bei sehr hohem Einkommen, wenn gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge den Höchstbetrag nicht ausschöpfen. Rechnen Sie zuerst Ihren verbleibenden Spielraum aus (Höchstbetrag minus Renten- und Versorgungswerkbeiträge) und vergleichen Sie den Effekt mit einem ungeförderten Depot.
Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn ich auswandere?
Der Vertrag bleibt bestehen und die Rente wird auch ins Ausland überwiesen. Es ändert sich die steuerliche Behandlung: Deutschland besteuert Leibrenten inländischer Versicherer bei beschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich weiter (§ 49 EStG); das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet über die Aufteilung. Neue Beiträge lohnen ohne deutsche Steuerpflicht nicht mehr.
Wie wird die Rürup-Rente bei Auszahlung versteuert?
Mit einem festen Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 84 Prozent bei Beginn 2026, danach steigend bis 100 Prozent ab Rentenbeginn 2058 (§ 22 EStG). Versteuert wird die Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Alter.
Verwandte Ratgeber
- Riester-Rente mit Reform, Zulagen und dem, was bis Ende 2026 noch geht.
- Altersvorsorge im Vergleich mit allen Bausteinen von der gesetzlichen Rente bis zum Depot.
- Depot-Vergleich für den ETF-Sparplan als flexible Alternative.
- Kredit-Vergleich wenn eine Finanzierung oder Umschuldung ansteht.
- KFZ-Versicherung als der Vertrag, den Haushalte jährlich prüfen sollten.
- Versicherungs-Übersicht mit allen Ratgebern dieser Rubrik.
Quellen und Stand
Alle Zahlen und Rechtsangaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Stand: 13. August 2026.
- § 10 EStG zu Höchstbetrag, 100-Prozent-Abzug seit 2023, Vertragsbedingungen, 62. Lebensjahr und Hinterbliebenen-Definition.
- Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026 mit der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (124.800 Euro).
- § 22 EStG mit der Tabelle der Besteuerungsanteile nach Jahr des Rentenbeginns.
- § 32a EStG mit den Tarifzonen 2026 (42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro); Grundlage der Beispielrechnung.
- § 851c ZPO zum Pfändungsschutz von Altersrenten in der Ansparphase.
- § 49 EStG zur beschränkten Steuerpflicht auf Leibrenten inländischer Versicherer nach einem Wegzug.
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge zum Ende des Riester-Neugeschäfts am 31.12.2026 und zum Altersvorsorgedepot ab 2027.
- Deutsche Rentenversicherung: Glossar Rürup-Rente zur Einordnung und Zielgruppe; Beitragssatz 18,6 Prozent laut DRV-Rentenlexikon.
- Verbraucherzentrale: Fallstricke der Rürup-Rente zu Kapitalbindung, Kosten und Alternativen. Stand: 02.10.2025.
- Stiftung Warentest: Rürup-Rente im Vergleich (Finanztest, 18.05.2026) mit dem Befund „Nur 4 von 39 Angeboten in unserem Vergleich sind gut“.
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.