Stichtag 30. November 2026SonderkündigungsrechtMit Musterkündigung

KFZ-Versicherung kündigen und wechseln:Fristen, Sonderkündigung und Muster 2026/27

Wer zum 1. Januar 2027 den Anbieter wechseln will, muss die laufende Police bis zum 30. November 2026 kündigen. Dieser Ratgeber erklärt alle Kündigungswege mit Rechtsgrundlage, liefert eine Musterkündigung und zeigt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

Zuletzt aktualisiert:
Autoschluessel und Versicherungsunterlagen auf einem Schreibtisch, Symbol für Kündigung und Wechsel der KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung kündigen Sie bei einem regulären Versicherungsjahr mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende, also bis zum 30. November 2026 für den Wechsel zum 1. Januar 2027. Daneben gibt es drei ausserordentliche Wege: das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung nach § 40 VVG, die Kündigung nach einem Schadenfall nach § 92 VVG und den Fahrzeugwechsel. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht, sonst riskieren Sie eine Deckungsluecke.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Stichtag 30. November 2026 (ein Montag): letzter Tag für die ordentliche Kündigung, wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Es zählt der Eingang beim Versicherer.
  • 2.Sonderkündigungsrecht: bei einer Beitragserhöhung können Sie nach § 40 VVG binnen eines Monats kündigen, auch wenn nur die Typ- oder Regionalklasse den Beitrag treibt.
  • 3.Nach einem Schaden dürfen beide Seiten kündigen (§ 92 VVG), bis einen Monat nach Abschluss der Regulierung.
  • 4.Reihenfolge: erst den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar 2027 abschliessen, dann kündigen. Die SF-Klasse wandert automatisch mit.
  • 5.Musterkündigung weiter unten im Text, mit Hinweisen zum Zugangsnachweis und zum Kündigungsbutton nach § 312k BGB.

1. Fristen und Termine 2026/27

Die meisten KFZ-Versicherungen laufen über das Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Endet Ihr Vertrag am 31. Dezember 2026, muss die Kündigung also bis zum 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein. Der Stichtag fällt 2026 auf einen Montag, eine Wochenend-Verschiebung wie im Vorjahr gibt es diesmal nicht.

Zeitplan für die Wechselsaison

Spätsommer 2026

Neue Einstufungen für 2027

Der GDV veröffentlicht voraussichtlich wieder die neuen Typ- und Regionalklassen, danach lohnt der erste Vergleich

30. November 2026

Ordentlicher Kündigungstermin

Letzter Tag für die fristgerechte Kündigung bei Versicherungsjahr bis 31. Dezember, der Eingang zählt

1. Januar 2027

Neuer Vertrag beginnt

Der neue Schutz startet nahtlos, eine Deckungsluecke wird vermieden

Wichtig: Nicht jeder Vertrag endet am 31. Dezember. Pruefen Sie Ihr individuelles Versicherungsjahr im Versicherungsschein, unterjaehrige Verträge haben einen eigenen Stichtag. Eine unabhängige Übersicht zu Kündigungsfristen bietet die Verbraucherzentrale.

2. Alle Kündigungswege im Überblick

Neben dem regulären Stichtag kennt das Versicherungsvertragsgesetz mehrere ausserordentliche Kündigungswege. Die Tabelle zeigt, welcher Weg wann offensteht und worauf es jeweils ankommt.

KündigungsartFristGrundlageDas sollten Sie wissen
Ordentliche KündigungEin Monat zum Ende des Versicherungsjahres, meist 30. November§ 11 Abs. 2, 3 VVG in Verbindung mit den AKBDie Kündigung muss am Stichtag beim Versicherer eingegangen sein, nicht nur abgeschickt.
Sonderkündigung bei BeitragserhöhungEin Monat nach Zugang der Mitteilung§ 40 Abs. 1 VVGGilt, wenn der Beitrag ohne entsprechende Mehrleistung steigt, auch durch neue Typ- oder Regionalklassen.
Kündigung nach SchadenfallBis ein Monat nach Abschluss der Regulierung§ 92 VVGBeide Vertragsparteien dürfen kündigen, unabhängig von der Schuldfrage.
Verkauf oder FahrzeugwechselNach Veräußerung, Details in Abschnitt 5§§ 95, 96 VVGDer Vertrag geht zunächst auf die erwerbende Person über, nicht genutzte Beiträge werden anteilig erstattet.

Die Paragrafen können Sie im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de nachlesen. Für die ordentliche Kündigung ist neben dem VVG Ihr Vertragswerk (AKB) massgeblich.

3. Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Der häufigste Grund für eine Kündigung ausserhalb des Stichtags ist die Beitragsrechnung im Herbst. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, dürfen Sie nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausserordentlich kündigen. Das gilt nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch dann, wenn die Erhöhung allein aus einer neuen Typ- oder Regionalklasse entsteht.

Typische Auslöser

  • +Beitragserhöhung ohne Mehrleistung in der Jahresrechnung
  • +Höhere Typklasse für Ihr Fahrzeugmodell
  • +Höhere Regionalklasse, etwa nach einem Umzug
  • +Gestrichene Rabatte, die den Zahlbeitrag anheben

So gehen Sie vor

  1. 1Mitteilung genau prüfen und das Zugangsdatum notieren
  2. 2Neuen Tarif vergleichen und abschliessen
  3. 3Innerhalb eines Monats schriftlich kündigen, Musterbrief unten
  4. 4Kündigungsbestaetigung und Zugangsnachweis aufbewahren

Praxis-Tipp: Online abgeschlossene Verträge können Sie seit dem 1. Juli 2022 auch über den Kündigungsbutton beenden, den Anbieter nach § 312k BGB bereitstellen müssen. Ein Einschreiben oder eine Eingangsbestaetigung bleibt trotzdem der sicherste Nachweis.

4. Kündigung nach einem Schaden

Nach einem Versicherungsfall dürfen nach § 92 VVG beide Seiten den Vertrag ausserordentlich kündigen. Das Recht besteht unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat, und erlischt einen Monat nach Abschluss der Schadenregulierung. Auch der Versicherer nutzt diesen Weg gelegentlich, dann brauchen Sie ohnehin einen neuen Anbieter.

Ob sich die Kündigung nach einem Schaden für Sie rechnet, ist eine eigene Rechnung: Ein regulierter Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden stuft Ihre Schadenfreiheitsklasse zurück, und der neue Versicherer fragt im Antrag nach Vorschäden. Vergleichen Sie deshalb mit Ihrer tatsächlichen, zurückgestuften SF-Klasse, sonst rechnen Sie mit Fantasiepreisen. Details zur Rückstufung finden Sie in unserer SF-Klassen-Tabelle.

Gut zu wissen: Kündigt der Versicherer nach einem Schaden, ist das kein Makel, den Sie verschweigen müssten, die Frage nach dem Kündigungsgrund gehört aber in vielen Antragsstrecken dazu. Antworten Sie wahrheitsgemäss, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.

5. Fahrzeugwechsel, Verkauf und eVB-Nummer

Beim Kauf eines anderen Autos brauchen Sie keinen Kündigungsgrund: Für das neue Fahrzeug schliessen Sie einen neuen Vertrag ab und wählen den Versicherer frei. Verkaufen Sie Ihr bisheriges Auto, geht dessen Versicherung nach § 95 VVG zunächst auf die Käuferin oder den Käufer über. Die erwerbende Person und der Versicherer können den übernommenen Vertrag anschliessend kündigen (§ 96 VVG), nicht verbrauchte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig.

Für die Zulassung des neuen Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die bekommen Sie vom neuen Versicherer meist innerhalb weniger Minuten. Wie das genau abläuft, steht im Ratgeber eVB-Nummer sofort erhalten.

Abmeldung statt Verkauf: Melden Sie ein Fahrzeug nur ab, kann der Vertrag je nach Anbieter beitragsfrei ruhen. Bei einer späteren Wiederanmeldung leben Vertrag und SF-Klasse wieder auf. Fragen Sie Ihren Versicherer nach den Bedingungen der Ruheversicherung.

6. Die richtige Reihenfolge und Ihre Checkliste

Ein Fehler kommt beim Wechsel immer wieder vor: zuerst kündigen, dann in Ruhe suchen. Machen Sie es andersherum. Erst wenn der neue Vertrag mit Beginn 1. Januar 2027 bestätigt ist, geht die Kündigung raus. Lehnt ein Versicherer Ihren Antrag ab oder dauert die Annahme länger, bleiben Sie so durchgehend versichert, ohne gültige Haftpflicht darf Ihr Auto nicht auf die Strasse.

1

Einstufung und Unterlagen prüfen

Neue Typ- und Regionalklasse Ihres Fahrzeugs ermitteln, aktuelle SF-Klasse und Jahresfahrleistung bereitlegen.

2

Vergleichen und neuen Vertrag abschliessen

Mit echten Vertragsdaten vergleichen, Versicherungsbeginn 1. Januar 2027 wählen und die Annahmebestaetigung abwarten.

3

Alte Police kündigen

Schriftlich bis zum 30. November 2026, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Zugang nachweisen, Muster unten.

4

Übernahme der SF-Klasse kontrollieren

Nach dem Start des neuen Vertrags die Police prüfen: stimmen SF-Klasse, Fahrerkreis und Fahrleistung?

Diese Angaben sollten Sie für den Vergleich bereithalten

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit HSN und TSN
  • Versicherungsnummer und Ablaufdatum der bisherigen Police
  • Aktuelle Schadenfreiheitsklasse für Haftpflicht und Vollkasko
  • Jährliche Fahrleistung in Kilometern, realistisch geschätzt
  • Fahrerkreis: wer fährt das Auto regelmässig, und wie alt sind die Personen?

7. Musterkündigung für Ihre KFZ-Versicherung

Eine Kündigung braucht keine Begründung und keine Formeln, sie muss nur eindeutig sein und rechtzeitig ankommen. Diese Vorlage können Sie per Brief oder, wenn Ihr Vertrag das vorsieht, per E-Mail verwenden:

Vorname Name
Strasse Hausnummer
PLZ Ort

An die
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]

Versicherungsnummer: [Nummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]

Kündigung meiner KFZ-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, also zum 31.12.2026. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift]
Ort, Datum

Für eine Sonderkündigung ergänzen Sie den Betreff um den Grund und das Datum des Schreibens Ihres Versicherers, zum Beispiel: "Ausserordentliche Kündigung nach § 40 VVG wegen der Beitragserhöhung, mitgeteilt mit Schreiben vom [Datum]". Die Kündigung wirkt dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.

Nachweis sichern: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben oder lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Bei Streit über die Frist zählt allein, wann die Kündigung beim Versicherer angekommen ist.

8. Typ- und Regionalklassen: der stille Beitragstreiber

Die Typklasse bewertet die Schadenbilanz Ihres Fahrzeugmodells, die Regionalklasse die Statistik Ihres Zulassungsbezirks. Beide Werte fliessen direkt in den Beitrag ein und werden vom GDV jährlich neu berechnet, für die 413 deutschen Zulassungsbezirke ebenso wie für tausende Fahrzeugmodelle. Eine schlechtere Einstufung kann Ihren Beitrag anheben, ohne dass Sie irgendetwas geändert haben, und genau dann greift das Sonderkündigungsrecht aus Abschnitt 3.

Haftpflicht

16 Typklassen (10 bis 25)

Je niedriger die Klasse, desto günstiger der Beitrag

Teilkasko

24 Typklassen (10 bis 33)

Deckt Diebstahl, Glasbruch und Unwetter

Vollkasko

25 Typklassen (10 bis 34)

Zusätzlich selbstverschuldete Unfälle

Die für das Versicherungsjahr 2026 geltenden Einstufungen hat der GDV bereits veröffentlicht, die Klassen für 2027 folgen voraussichtlich im Spätsommer 2026. Ihre konkrete Einstufung schlagen Sie im offiziellen GDV-Verzeichnis nach. Vertiefende Ratgeber: Typklassen 2026 und Regionalklassen 2026.

9. Beitrag senken beim Wechsel

Wie viel ein Wechsel bringt, ist individuell. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass sich die Beiträge zwischen Anbietern deutlich unterscheiden können. Genauso wichtig wie der Preis ist aber, was der neue Tarif leistet, der billigste Vertrag nützt wenig, wenn im Schadenfall Bausteine fehlen.

An diesen Stellschrauben sparen Sie

  • Jährliche Zahlweise statt monatlicher Raten
  • Höhere Selbstbeteiligung, wenn Sie Rücklagen haben
  • Werkstattbindung, falls freie Werkstattwahl verzichtbar ist
  • Realistische, nicht zu hoch angesetzte Fahrleistung
  • Eingeschraenkter Fahrerkreis
  • Telematik-Tarif bei sicherer Fahrweise, Datenschutz vorher prüfen

Darauf sollten Sie im neuen Tarif achten

  • Möglichst hohe pauschale Deckungssumme in der Haftpflicht, verbreitet sind 100 Millionen Euro
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kasko
  • Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland
  • Marderbiss inklusive Folgeschäden
  • Erweiterte Wildschadenklausel, Tiere aller Art
  • Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung bei neueren Fahrzeugen

Steht rund ums Auto ohnehin eine Finanzierung an, lohnt parallel ein Blick auf den Kreditvergleich. Die laufenden Tarife prüfen Sie direkt im KFZ-Versicherungsvergleich.

KFZ-Versicherung für 2027 vergleichen

Ob sich Kündigung und Wechsel für Sie lohnen, zeigt am besten ein unabhängiger Vergleich mit Ihren aktuellen Fahrzeugdaten und Ihrer SF-Klasse, kostenlos und unverbindlich.

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Quellen und weiterführende Informationen

10. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bis wann muss ich meine KFZ-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar 2027 zu wechseln?

Die meisten KFZ-Verträge laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die ordentliche Kündigung muss dann spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer eingehen, damit der Wechsel zum 1. Januar 2027 wirksam wird. Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Pruefen Sie Ihr Versicherungsjahr im Versicherungsschein, denn unterjaehrige Verträge haben einen anderen Stichtag.

Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?

Der Vertrag verlängert sich in der Regel um ein weiteres Jahr, ein ordentlicher Wechsel ist dann erst zum übernächsten 1. Januar möglich. Unabhängig davon bleiben die Sonderkündigungsrechte bestehen: Bei einer Beitragserhöhung nach § 40 VVG können Sie auch nach dem Stichtag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?

Ja. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, können Sie den Vertrag nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausserordentlich kündigen. Eine Erhöhung allein durch eine neue Typ- oder Regionalklasse zählt nach Auffassung der Verbraucherzentralen ebenfalls dazu. Pruefen Sie das Schreiben genau und reagieren Sie fristgerecht.

Kann ich die KFZ-Versicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja. Nach einem Versicherungsfall dürfen nach § 92 VVG beide Seiten den Vertrag ausserordentlich kündigen, Sie als Kundin oder Kunde ebenso wie der Versicherer. Die Kündigung ist bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung zulässig. Bedenken Sie, dass ein regulierter Schaden Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückstuft und der neue Versicherer nach Vorschäden fragt.

Muss ich selbst kündigen oder übernimmt das der neue Versicherer?

Viele Versicherer übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter, wenn Sie ihnen eine Vollmacht erteilen. Wer sichergehen will, kündigt zusätzlich selbst und bewahrt den Zugangsnachweis auf. Ein doppelter Eingang der Kündigung schadet nicht. Online abgeschlossene Verträge lassen sich seit dem 1. Juli 2022 auch über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB beenden.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel mit?

Ja. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist an Sie und das versicherte Risiko gebunden, nicht an den Versicherer. Der neue Anbieter erfragt die schadenfreien Jahre beim bisherigen Versicherer. Kontrollieren Sie nach dem Wechsel, ob die SF-Klasse korrekt übernommen wurde, denn sie bestimmt Ihren Rabatt massgeblich.

Was passiert mit dem Versicherungsschutz beim Übergang?

Der Schutz muss nahtlos weiterlaufen, ohne gültige Haftpflicht darf ein Fahrzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Schliessen Sie den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar 2027 ab, bevor Sie den alten kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie für die Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des neuen Versicherers.

Wie viel kann ich beim Wechsel der KFZ-Versicherung sparen?

Das hängt von Fahrzeug, Region, Schadenfreiheitsklasse und bisherigem Tarif ab. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass sich die Beiträge zwischen Anbietern deutlich unterscheiden können. Eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht versprechen, Ihr individuelles Sparpotenzial zeigt nur ein Vergleich mit Ihren echten Vertragsdaten.

Kann der alte Versicherer den Wechsel verhindern?

Nein. Haben Sie fristgerecht und formal korrekt gekündigt, endet der Vertrag zum Ablauf. Probleme entstehen praktisch nur bei offenen Beitragsforderungen. Begleichen Sie ausstehende Beiträge und bewahren Sie den Nachweis der fristgerechten Kündigung auf.

Was wird aus der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

Beim Verkauf geht der Vertrag nach § 95 VVG zunächst auf die Käuferin oder den Käufer über. Sowohl die erwerbende Person als auch der Versicherer können danach von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Nicht verbrauchte Beiträge werden anteilig erstattet. Für Ihr nächstes Fahrzeug wählen Sie den Versicherer frei, weil ein neuer Vertrag geschlossen wird.

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