Heizungsgesetz (GEG) 2026: Was jetzt gilt und was das GModG ändert
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Die 65-Prozent-Regel fällt – aber erst mit der Verkündung. Bis dahin gilt das GEG weiter, und bei der Förderung tickt eine Frist: der 21. Juli.
Das Heizungsgesetz steht vor dem größten Umbau seit 2024: Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es streicht die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien, die Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsende 2044 für Öl- und Gasheizungen. Verkündet ist das Gesetz allerdings noch nicht – bis dahin gilt das GEG in seiner bisherigen Form weiter. Was das konkret für Ihre Heizung bedeutet, welche Förderung Sie sich noch sichern können und welche Fristen laufen, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- 1.GModG beschlossen: Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 zugestimmt. Die neuen Heizungsregeln gelten, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist – erwartet wird das für August 2026.
- 2.65-Prozent-Regel fällt: Statt der pauschalen Erneuerbaren-Pflicht kommt Technologieoffenheit. Neue fossile Heizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (10% ab 2029 bis 60% ab 2040).
- 3.Keine Austauschpflicht mehr: Die Pflicht, über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel zu ersetzen (§ 72 GEG), wird gestrichen. Auch das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 entfällt.
- 4.Förderung sinkt ab 21. Juli 2026: Bis dahin sind bis zu 70% Zuschuss möglich (max. 30.000 Euro förderfähige Kosten). Danach: Klima-Bonus nur noch 16%, Effizienzbonus gestrichen, Kostendeckel 28.000 Euro.
- 5.Bis zur Verkündung gilt das alte GEG: 65-Prozent-Regel in Neubaugebieten, Wärmeplanungs-Stichtage im Bestand, Havarie-Übergangsfristen von 5 bis 10 Jahren.

GModG beschlossen: Das ändert sich beim Heizungsgesetz
Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, das Heizungsgesetz "technologieoffener, flexibler und einfacher" zu machen. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in dritter Lesung verabschiedet, der Bundesrat hat noch am selben Tag zugestimmt. Es ersetzt die zentralen Heizungsvorgaben des GEG.
Wichtig für Ihre Planung: Beschlossen heißt nicht in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt stand Mitte Juli 2026 noch aus. Die neuen Heizungsregeln (Artikel 1 des GModG) gelten unmittelbar nach der Verkündung – erwartet wird das für August 2026.
Die 65-Prozent-Regel wird gestrichen
Neue Heizungen müssen künftig nicht mehr pauschal 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Stattdessen können Eigentümer frei wählen: Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Biomasse, Hybridlösung – oder weiterhin eine Gas- oder Ölheizung.
Grüngas-Quote für neue fossile Heizungen
Wer nach den neuen Regeln eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – etwa Biogas oder Wasserstoff:
Austauschpflicht und Betriebsverbot entfallen
Die Pflicht, über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel auszutauschen (§ 72 GEG), wird ersatzlos gestrichen. Ebenso das bisherige Enddatum: Nach geltendem GEG dürfen fossile Heizungen nur bis Ende 2044 laufen – dieses Betriebsverbot hebt das GModG auf.
Die Bundesregierung hat zugleich betont, dass die staatliche Heizungsförderung bestehen bleibt. An den Konditionen ändert sich allerdings etwas – dazu unten mehr, denn hier läuft eine konkrete Frist.
Was bis zur Verkündung gilt: die GEG-Regeln im Überblick
Bis das GModG im Bundesgesetzblatt steht, bleibt das GEG in der Fassung von 2024 geltendes Recht. Für die Praxis heißt das:
Neubaugebiete
Wer in einem Neubaugebiet baut, muss eine Heizung einbauen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Das gilt seit Januar 2024.
Bestandsgebäude
Hier greift die 65-Prozent-Regel erst nach den Stichtagen der kommunalen Wärmeplanung. Für Großstädte wurde der Stichtag zuletzt auf den 1. November 2026 verschoben – ob er angesichts des GModG überhaupt noch praktisch relevant wird, hängt vom Verkündungstermin ab.
Bestehende Heizungen
Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Nur Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre müssen nach § 72 GEG ersetzt werden – Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.
Wärmepumpen und Lärm
Für Außeneinheiten gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm: je nach Gebietstyp tagsüber 50 bis 60 dB(A), nachts 35 bis 45 dB(A) am Nachbarfenster. Details und Schallschutz-Förderung finden Sie im Wärmepumpen-Schallschutz-Ratgeber.
GEG heute und GModG im Vergleich
| Regelung | GEG (gilt aktuell) | GModG (nach Verkündung) |
|---|---|---|
| 65-Prozent-Regel | Pflicht in Neubaugebieten; im Bestand nach Wärmeplanungs-Stichtagen | Entfällt – freie Wahl der Heizungstechnologie |
| Neue Gas-/Ölheizung | Nur mit 65% Erneuerbaren-Anteil (z.B. Biogas, Hybrid) | Erlaubt; ab 2029 steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (10% bis 60% ab 2040) |
| Austauschpflicht alter Kessel | Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre (§ 72 GEG) | Entfällt |
| Betrieb fossiler Heizungen | Nur bis 31. Dezember 2044 | Kein festes Enddatum mehr |
| Förderung | Bis zu 70% Zuschuss (KfW 458) | Bleibt bestehen, Konditionen sinken ab 21. Juli 2026 |
Kommunale Wärmeplanung: Diese Fristen laufen
Unabhängig vom GModG arbeiten die Kommunen weiter an ihren Wärmeplänen. Der Plan Ihrer Stadt zeigt, wo Fernwärme ausgebaut wird und wo Sie langfristig auf eine eigene Lösung wie die Wärmepumpe setzen sollten. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor Sie in eine neue Heizung investieren.
30. Juni 2026 – Frist abgelaufen
Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis zu diesem Datum vorlegen. Längst nicht alle sind fertig – fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung nach dem Stand.
30. Juni 2028
Frist für alle kleineren Kommunen unter 100.000 Einwohner.
Förderung 2026: Stichtag 21. Juli für die alten Konditionen
Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) läuft weiter – aber die Konditionen ändern sich zum 21. Juli 2026. Wer den Umstieg ohnehin plant, sollte den Förderantrag vorher stellen. Das sind die Zahlen laut KfW:
| Baustein | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 30% |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | 16%, sinkt danach schrittweise weiter |
| Einkommensbonus | 30% (zu verst. Einkommen bis 40.000 Euro) | Gestaffelt: 40% bis 30.000 Euro, 30% bis 40.000 Euro, 10% bis 50.000 Euro |
| Effizienzbonus | 5% | Entfällt |
| Max. förderfähige Kosten (EFH) | 30.000 Euro | 28.000 Euro |
Der Zuschuss ist insgesamt bei 70 Prozent gedeckelt, auch wenn die Bausteine rechnerisch mehr ergeben. Stand: 12. Juli 2026, Details und Antragsweg auf kfw.de.
Rechenbeispiel (Konditionen bis 20. Juli 2026)
Ein Einfamilienhaus tauscht die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 40.000 Euro: 30% Grundförderung + 20% Klima-Bonus + 30% Einkommensbonus ergeben rechnerisch 80% – gedeckelt auf 70%. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 21.000 Euro Zuschuss.
Den Eigenanteil müssen Sie nicht auf einen Schlag stemmen: Wie Sie Zuschuss und Kredit kombinieren, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe finanzieren: Förderung und Kredit. Für Sanierungen ohne Grundschuld eignet sich ein Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag. Einen Überblick über alle Programme gibt der KfW-Förderungs-Ratgeber.
Heizung kaputt – was jetzt?
Der häufigste Irrtum beim Heizungsgesetz: Viele glauben, nach einem Defekt müsse sofort eine Wärmepumpe her. Das stimmt nicht. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Reparieren lassen
Reparaturen sind ohne Einschränkung erlaubt. Lässt sich die Heizung wieder in Gang bringen, ändert sich nichts.
Schritt 2: Bei Totalausfall gelten Übergangsfristen
Ist die Anlage irreparabel (Havarie), haben Sie nach geltendem GEG in der Regel 5 Jahre Zeit für eine Übergangslösung – etwa eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung. Bei vertraglich vereinbartem Anschluss an ein Wärmenetz verlängert sich die Frist auf bis zu 10 Jahre (§ 71j GEG). Mit dem GModG entfallen diese Sonderregeln, weil die 65-Prozent-Pflicht selbst wegfällt.
Schritt 3: Förderung prüfen, dann entscheiden
Vergleichen Sie die Gesamtkosten über 15 bis 20 Jahre: Anschaffung minus Zuschuss, dazu Energiekosten und CO2-Preis. Der Wärmeplan Ihrer Kommune zeigt, ob Fernwärme eine Option wird.
Bußgelder: Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen das GEG sind Ordnungswidrigkeiten. § 108 GEG staffelt die Bußgelder in drei Stufen:
z.B. fehlende Unternehmererklärung nach Handwerksarbeiten
z.B. Verstöße rund um den Energieausweis
schwere Verstöße, etwa gegen Anforderungs- und Austauschpflichten
Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Wird das Heizungsgesetz abgeschafft?
Das GEG bleibt als Gesetz bestehen, wird aber grundlegend umgebaut. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Damit entfallen die pauschale 65-Prozent-Regel, die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel und das Betriebsende für fossile Heizungen Ende 2044. Die neuen Regeln gelten, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Muss ich meine Gasheizung 2026 austauschen?
In den allermeisten Fällen nein. Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nach geltendem GEG nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG) – Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Mit dem GModG entfällt diese Austauschpflicht komplett.
Was passiert, wenn meine Heizung kaputtgeht?
Reparaturen sind immer erlaubt. Ist die Heizung irreparabel (Havarie), gewährt das aktuelle GEG Übergangsfristen: in der Regel 5 Jahre für eine Übergangslösung, bis zu 10 Jahre bei vertraglich vereinbartem Anschluss an ein Wärmenetz (§ 71j GEG). Sie müssen also nicht von heute auf morgen eine Wärmepumpe einbauen.
Welche Heizung darf ich 2026 neu einbauen?
Bis zur Verkündung des GModG gilt die 65-Prozent-Regel in Neubaugebieten; in Bestandsgebäuden greift sie erst nach den Stichtagen der kommunalen Wärmeplanung. Nach dem GModG können Eigentümer technologieoffen wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösung – oder weiterhin Gas- und Ölheizungen. Für neue fossile Heizungen gilt dann ab 2029 ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe.
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Bis zum 20. Juli 2026 sind über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus, 30 Prozent Einkommensbonus (zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro) und 5 Prozent Effizienzbonus. Ab dem 21. Juli 2026 sinkt der Klima-Bonus auf 16 Prozent, der Effizienzbonus entfällt und die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Städte und Gemeinden legen darin fest, wo künftig Fernwärme ausgebaut wird und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Der Plan zeigt Ihnen, ob sich das Warten auf einen Fernwärmeanschluss lohnt.
Gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045 noch?
Nach geltendem GEG dürfen fossile Heizungen nur bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Das GModG streicht dieses feste Enddatum. Steigende CO2-Preise machen fossiles Heizen trotzdem Jahr für Jahr teurer – wirtschaftlich bleibt der Umstieg deshalb ein Thema.
Lohnt sich eine Wärmepumpe 2026 überhaupt noch?
Die Förderkulisse ist aktuell so gut wie lange nicht: bis zu 70 Prozent Zuschuss, allerdings mit Stichtag. Wer den Antrag bis zum 20. Juli 2026 stellt, sichert sich die alten Konditionen mit 20 Prozent Klima-Bonus und 5 Prozent Effizienzbonus. Danach fällt die Förderung spürbar niedriger aus. Dazu kommt der steigende CO2-Preis auf Gas und Heizöl.
Energiekosten senken
Unabhängig von Ihrer Heizung: Ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters spart oft mehrere Hundert Euro im Jahr.
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