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KFZ-Versicherung Vergleich 2026: Autoversicherung vergleichen & sparen

Mit unserem Autoversicherung Vergleich finden Sie die günstigste KFZ-Versicherung 2026. Vergleichen Sie über 300 Tarife für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Nutzen Sie unseren KFZ-Versicherungsvergleich, um bis zu 850€ pro Jahr zu sparen.

Gesetzliche Grundlage
PflVG, VVG, StVG
Kündigungsstichtag
30. November
Pflichtversicherung
Kfz-Haftpflicht
Zum Tarifvergleich

1. Rechtliche Grundlagen der Kfz-Versicherung in Deutschland

Die Kfz-Versicherung in Deutschland unterliegt einem umfangreichen rechtlichen Rahmen. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind:

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Das „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" verpflichtet jeden Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • • § 1 PflVG: Versicherungspflicht
  • • § 5 PflVG: Kontrahierungszwang
  • • § 6 PflVG: Strafvorschriften

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Regelt die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, einschließlich Kündigungsrechte, Obliegenheiten und Leistungskürzungen.

  • • §§ 113-124 VVG: Kfz-Haftpflichtversicherung
  • • § 81 VVG: Grobe Fahrlässigkeit
  • • § 40 VVG: Sonderkündigungsrecht

Wichtiger Hinweis zur Versicherungspflicht

Das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Haftpflichtversicherung ist eine Straftat nach § 6 PflVG. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zudem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

2. Die drei Versicherungsarten im Überblick

In Deutschland gibt es drei Arten der Kfz-Versicherung: die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie die freiwilligen Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko).

Pflichtversicherung nach § 1 PflVG

KFZ-Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestschutz für jeden Fahrzeughalter

Versicherungsschutz:

Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen

Leistungen:

  • Gesetzliche Mindestdeckung: 7,5 Mio. € Personenschäden
  • Gesetzliche Mindestdeckung: 1,22 Mio. € Sachschäden
  • Empfohlene Deckung: mind. 50-100 Mio. € pauschal

Ohne gültige Haftpflichtversicherung ist das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr eine Straftat (§ 6 PflVG).

Freiwillige Zusatzversicherung

Teilkaskoversicherung

Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug bei bestimmten Schadensereignissen

Versicherungsschutz:

Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten, Wildschäden, Marderbiss

Leistungen:

  • Hagelschäden und Überschwemmungen
  • Sturm ab Windstärke 8
  • Wildunfälle (Haarwild)
  • Keine Schadenfreiheitsklassen

Selbstverschuldete Schäden und Vandalismus sind nicht versichert.

Freiwillige Zusatzversicherung

Vollkaskoversicherung

Umfassendster Schutz inkl. selbstverschuldeter Schäden

Versicherungsschutz:

Alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus

Leistungen:

  • Selbstverschuldete Unfallschäden
  • Vandalismus und böswillige Beschädigung
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Schadenfreiheitsklassen mit Rabatten

Empfehlenswert für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge in den ersten 4-5 Jahren.

3. Faktoren, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen

Der Beitrag zur Kfz-Versicherung wird individuell berechnet. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die Sie teilweise beeinflussen können.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Erheblicher Einfluss

Je mehr unfallfreie Jahre, desto günstiger der Beitrag. Die SF-Klassen reichen von SF 0 (teuerste) bis SF 35+ (günstigste).

Typklasse des Fahrzeugs

Mittel bis hoch

Der GDV legt jährlich Typklassen fest, basierend auf der Schadenbilanz des Fahrzeugmodells.

Regionalklasse

Mittel

Je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich. Unfallhäufigkeit und Diebstahlquote der Region fließen ein.

Jährliche Fahrleistung

Mittel

Weniger Kilometer bedeuten statistisch weniger Unfallrisiko und damit günstigere Beiträge.

Selbstbeteiligung

Mittel

Eine höhere Selbstbeteiligung (z.B. 300€ Teilkasko, 500€ Vollkasko) reduziert den Jahresbeitrag.

Zahlungsweise

Gering bis mittel

Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche oder vierteljährliche Zahlung.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erklärt

Die Schadenfreiheitsklasse ist einer der wichtigsten Faktoren für Ihren Versicherungsbeitrag. Sie spiegelt wider, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind.

  • SF 0: Beitragssatz 100% und mehr (Fahranfänger)
  • SF ½: Erhöhter Beitragssatz nach einem Schaden
  • SF 1-10: Stufenweise Reduzierung des Beitragssatzes
  • SF 35+: Niedrigste Beitragssätze (oft unter 30%)

Hinweis: Die genauen Beitragssätze variieren je nach Versicherer. Ein Schaden führt in der Regel zur Rückstufung um mehrere SF-Klassen.

Wichtige Zusatzleistungen im Autoversicherung Vergleich

Bei der Suche nach der günstigsten Autoversicherung sollten Sie nicht nur auf den Preis achten. Diese Zusatzleistungen können im Schadensfall entscheidend sein.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police erweitert Ihren Haftpflichtschutz auf Mietwagen im Ausland. Wenn die Deckungssumme des Mietwagens niedriger ist als in Deutschland üblich, springt Ihre Kfz-Versicherung ein.

Besonders wichtig für Urlaub in Südeuropa, wo Mindestdeckungen oft niedrig sind.

Telematik-Tarif

Mit einem Telematik-Tarif wird Ihr Fahrverhalten per App oder Sensor erfasst. Wer vorausschauend und sicher fährt, kann bis zu 30% bei der Prämie sparen.

Besonders attraktiv für Fahranfänger und Vielfahrer mit sicherem Fahrstil.

KFZ-Teilkasko Leistungen

Die KFZ-Teilkasko schützt bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm und Hagel. Auch Wildunfälle und Marderbissschäden sind abgedeckt.

Tipp: Achten Sie auf erweiterten Tierschutz (nicht nur Haarwild).

Zusammenstoß mit Tieren

Standard-Teilkasko deckt nur Zusammenstoß mit Tieren der Kategorie Haarwild (Rehe, Wildschweine). Erweiterte Tarife schließen alle Tierarten ein.

Wichtig: Ca. 270.000 Wildunfälle pro Jahr in Deutschland (GDV-Statistik).

Günstige KFZ-Versicherung finden

Eine günstige KFZ-Versicherung muss nicht schlechter sein. Vergleichen Sie Leistungen und Preis, um die günstigste Autoversicherung mit gutem Schutz zu finden.

Spartipp: Jährliche Zahlweise und höhere Selbstbeteiligung senken den Beitrag.

KFZ-Versicherung wechseln

Sie möchten Ihre KFZ-Versicherung wechseln? Der Stichtag ist der 30. November. Kündigen Sie rechtzeitig und nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für ein besseres Angebot.

Ihre SF-Klasse wird beim Wechsel vollständig übernommen.

Tipp: So finden Sie die günstigste Autoversicherung

  1. 1. Nutzen Sie den KFZ-Versicherungsvergleich mit aktuellen Tarifen
  2. 2. Prüfen Sie wichtige Zusatzleistungen wie Mallorca-Police und Telematik-Tarif
  3. 3. Achten Sie auf erweiterten Schutz bei Zusammenstoß mit Tieren
  4. 4. Wählen Sie die passende KFZ-Teilkasko oder Vollkasko
  5. 5. Wechseln Sie bis zum 30. November für das neue Versicherungsjahr

5. Kündigung und Versicherungswechsel

Ordentliche Kündigung

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen mit dem Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen.

Wichtige Fristen auf einen Blick

Versicherungsjahr = KalenderjahrKündigung bis 30. November
Sonderkündigung bei BeitragserhöhungInnerhalb eines Monats nach Mitteilung
Sonderkündigung nach SchadensfallInnerhalb eines Monats nach Regulierung

So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung

  1. 1
    Vergleichen Sie Tarife

    Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um passende Angebote zu finden. Achten Sie auf Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen.

  2. 2
    Kündigen Sie fristgerecht

    Senden Sie die Kündigung schriftlich an Ihren bisherigen Versicherer. Beachten Sie die Kündigungsfrist (in der Regel 30. November).

  3. 3
    Schließen Sie den neuen Vertrag ab

    Warten Sie die Kündigungsbestätigung ab, bevor Sie den neuen Vertrag abschließen, um eine nahtlose Versicherungsdeckung sicherzustellen.

  4. 4
    Übertragen Sie Ihre SF-Klasse

    Legen Sie dem neuen Versicherer die SF-Bescheinigung Ihres bisherigen Versicherers vor.

6. Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter ist im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt. Nach § 1 PflVG muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – regelt die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) – enthält Haftungsregelungen bei Unfällen
  • KfzPflVV – legt die Mindestversicherungssummen fest

Die ordentliche Kündigung der KFZ-Versicherung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Da die meisten Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November der wichtigste Stichtag:

  • Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer eingehen
  • Bei Versicherungsjahr = Kalenderjahr: Kündigung bis 30. November
  • Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder Online-Formular)

Hinweis: Das genaue Versicherungsjahr entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG):Sie können innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen.
  • Nach einem regulierten Schaden (§ 111 VVG):Beide Parteien können den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
  • Fahrzeugwechsel oder -verkauf:Der Vertrag kann zum Zeitpunkt des Halterwechsels beendet werden.

Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel zu einem neuen Versicherer vollständig übernommen. Der neue Versicherer ist verpflichtet, Ihre erworbenen schadenfreien Jahre anzuerkennen.

So funktioniert die Übertragung:

  • Der bisherige Versicherer stellt eine Bescheinigung über Ihre SF-Klasse aus
  • Diese legen Sie dem neuen Versicherer vor
  • Der neue Versicherer stuft Sie entsprechend ein

Wichtig: Die Einstufung kann je nach Versicherer leicht variieren, da verschiedene Gesellschaften unterschiedliche SF-Tabellen verwenden.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine 7-stellige alphanumerische Nummer, die seit 2008 die frühere Versicherungs-Doppelkarte ersetzt. Sie dient als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber der Zulassungsbehörde.

Sie benötigen die eVB-Nummer für:

  • Die Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Die Ummeldung bei Halterwechsel
  • Die Wiederzulassung nach Stilllegung
  • Änderungen am Fahrzeug (z.B. Umschlüsselung)

Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer per E-Mail, SMS oder im Online-Portal.

Nach § 81 VVG kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden anteilig kürzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Nutzung des Mobiltelefons am Steuer
  • Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss
  • Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Viele Tarife bieten den Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeitals Zusatzleistung an. Damit zahlt der Versicherer auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden vollständig (bis zu bestimmten Grenzen, z.B. 5.000 € oder unbegrenzt).

Die Wahl zwischen Vollkasko und Teilkasko hängt von mehreren Faktoren ab:

Vollkasko ist empfehlenswert:

  • Bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit hohem Restwert
  • In den ersten 4-5 Jahren nach der Erstzulassung
  • Bei Leasingfahrzeugen (oft vorgeschrieben)
  • Bei finanzierten Fahrzeugen

Teilkasko kann ausreichen:

  • Bei älteren Fahrzeugen (ab ca. 7-10 Jahren)
  • Wenn der Wiederbeschaffungswert niedrig ist
  • Bei einer hohen Schadenfreiheitsklasse

Tipp: Bei einer sehr guten SF-Klasse kann die Vollkasko-Prämie manchmal günstiger sein als die Teilkasko-Prämie. Ein Vergleich lohnt sich.

Beide Klassen werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)auf Basis von Schadensstatistiken festgelegt:

Typklasse:

  • Bewertet das Schadenrisiko eines bestimmten Fahrzeugmodells
  • Basiert auf der Schadenbilanz aller versicherten Fahrzeuge dieses Typs
  • Es gibt getrennte Typklassen für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
  • Sportliche oder leistungsstarke Fahrzeuge haben oft höhere Typklassen

Regionalklasse:

  • Bewertet das Schadenrisiko am Zulassungsort des Fahrzeugs
  • Berücksichtigt Unfallhäufigkeit, Diebstahlquote und Naturgefahren in der Region
  • Großstädte haben oft höhere Regionalklassen als ländliche Gebiete

7. Kfz-Versicherung vergleichen

Nachdem Sie sich umfassend informiert haben, können Sie nun verschiedene Tarife vergleichen. Geben Sie Ihre Fahrzeug- und persönlichen Daten ein, um passende Angebote zu erhalten.

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Quellen und Referenzen

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